Private Haftpflicht-, Sach- und Lebensversicherung

Symbolbild Privatkunden: Familie spatziert druch eine Wiese

Sichern Sie, was Ihnen wirklich wichtig ist – mit privaten Versicherungen, die sich flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Unsere maßgeschneiderten Lösungen bieten starken Schutz für alles, was Ihnen am Herzen liegt. Im Mittelpunkt steht bei uns die persönliche Beratung: Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situationen, Wünsche und Risiken genau zu verstehen. So erhalten Sie nicht nur passende Tarife, sondern echte Lösungen, die im Ernstfall zuverlässig greifen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Zukunft abzusichern – damit Sie unbeschwert das genießen können, was Sie bereits aufgebaut haben.

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie versehentlich anderen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen.

Sie übernimmt Kosten für

  • Schadenersatz, bei Sach-, Personen-, und Vermögensschäden
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen

Typische Fälle: Sie lassen aus Versehen, das Smartphone eines Freundes fallen, setzen sich bei einem Besuch auf die Brille Ihrer Tante oder Sie bringen durch eine ungeschickte Bewegung im Gedränge eines Volksfestes einen anderen Besucher zu Fall.

Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen!

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Eine Hausratversicherung ist empfehlenswert für alle Privatpersonen mit eigenem Hausstand.

Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld.

Schnell kann ein Feuer, ein Sturm, eine kaputte Wasserleitung oder ein Einbruch hohe Schäden verursachen.

Eine Hausratversicherung schützt Sie vor dem Verlust Ihres Hab und Guts.

Sie übernimmt:

  • Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen
  • ggf. Kosten für eine Unterbringung im Hotel

Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert. Mehr zum Thema Hausratversicherung

Eine Tierkrankenversicherung hilft dabei, die Tierliebe und den eigenen Geldbeutel in harmonischeren Einklang zu bringen.

Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tiers, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und überschaubar zu machen.

Je nach gewähltem Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung:

  • anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen
  • ggf. auch Leistungen für Impfungen, Kastration, Sterilisation

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel Eingriffe, die ästhetischen Charakter haben.

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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierbesitzer wenn ihr Tier einen Schaden verursacht.

Halter von Hunden oder Pferden, sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihr Tier einen Schaden verursacht – selbst ohne eigenes Verschulden.

Typische Fälle: Ihr Hund bringt bei einem Spaziergang einen Radfahrer zu Fall oder Ihr Pferd erschreckt sich beim Ausritt durch ein lautes Geräusch und verletzt dabei einen Passanten.

Versichert sind

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter
  • Auch Mietsachschäden oder Reitbeteiligungen können mitversichert werden
  • Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt

Nicht abgedeckt sind vorsätzliche Schäden oder gewerbliche Nutzung.

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Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich gegen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits absichern.

Sei es im privaten Bereich oder im Beruf, als Verkehrsteilnehmer oder als Mieter. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann schnell ein sehr teurer Rechtsstreit entstehen.

Je nach vereinbartem Deckungsumfang können beispielsweise folgende Bereiche und Leistungen versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz,
  • Vertrags- und Sachenrecht,
  • Steuer-, Verwaltungs- und Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
  • Straf-Rechtsschutz,
  • Opfer-Rechtsschutz,
  • Beratung und Mediation (verschiedene Bereiche und Umfänge)

Nicht versicherbar :

• Baurechtsstreitigkeiten

Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes

• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen

• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander

• Vorsätzlich begangene Straftaten

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Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Unwetter, Brände oder undichte Leitungen können Ihr Traumhaus in kürzester Zeit in einen finanziellen Albtraum verwandeln. Nicht jedes Unglück lässt sich vermeiden, deshalb ist es wichtig, sich gegen die möglichen Folgen abzusichern.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie ja nach Deckungsumfang vor Schäden durch

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm/Hagel
  • Elementargefahren, wie Überschwemmung, Überflutung, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch

Nicht versicherbar sind:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden

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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – eine sinnvolle Absicherung für alle Eigentümer von Häusern,  Wohnungen und unbebauten Grundstücken.

Haus- und Grundbesitzer haften für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen. Klassische Beispiele sind Verletzungen durch Schneeglätte oder sich lösende Dachziegel.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt auf für:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat
  • Die Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht versichert sind in der Regel:

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

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Die Bauherrenhaftpflicht – unverzichtbar bei größeren Bauvorhaben.

Kommen Dritte auf einer Baustelle zu Schaden (z. B. wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht) haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Kleinere Bauvorhaben (z. B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, aber ab einer bestimmten Summe sollte sich jeder Bauherr  und jede Bauherrin mit einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern. Versichert sind:

  • Personen-, Sach-, und Vermögensschäde, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat
  • Die Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht versichert sind i. d. R.:

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherte Personen untereinander
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

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